Das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes
und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) hat dem amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz weitgesteckte Ziele gesetzt.
Natur und Landschaft sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, um sie als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern.
Das Landschaftsgesetz stellt hierzu ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung. Es überträgt den Landschaftsbehörden und den bei ihnen gebildeten Beiräten große, verantwortungsvolle Aufgaben.
Das Gesetz hat eine bedeutende Mittlerfunktion zwischen landschaftlicher Wirklichkeit und behördlicher Aktivität der Naturschutzwacht zugedacht. Die Naturschutzwacht soll durch Information und Aufklärung der Bürger, sowie durch Benachrichtigung der zuständigen Behörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft darauf hinwirken, Schäden von Natur und Landschaft abzuwenden.
Die Naturschutzwacht des Rhein Sieg Kreises wird durch ehrenamtlich tätige Naturschutzbeauftragte wahrgenommen. Die Naturschutz-beauftragten werden u. a. durch die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) aus- und weitergebildet. Sie kennen sich in dem von ihnen zu betreuenden Gebiet selbstverständlich sehr gut aus und stehen dem Besucher auch gerne für Fragen zu Natur und Landschaft zur Verfügung.